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Karenz
Mutter und Vater können sich abwechseln

Die Dauer des Karenzurlaubs beginnt nach dem Mutterschutz und endet spätestens mit dem 24. Lebensmonat des Kindes - wenn auch der Vater in Karenz geht, ist eine zweimalige Teilung möglich. Der Arbeitgeber muss aber rechtzeitig informiert werden. Nach Vereinbarung mit dem Dienstgeber können auch 3 Monate bis zum 7. Lebensjahr des Kindes aufgehoben werden - für diesen Zeitraum wird dann allerdings kein Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Von beiden Elternteilen kann mit dem Arbeitgeber auch Teilzeit vereinbart werden. Nimmt nur ein Elternteil Teilzeitbeschäftigung in Anspruch, kann diese auch für das dritte Lebensjahr des Kindes, bis zum 36. Lebensmonat, beansprucht werden. Wird kein Karenzurlaub in Anspruch genommen, kann ein Elternteil Teilzeit bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen. Detaillierte Infos geben gern die Arbeiterkammern.

 

 

 

 

 

 

 

 

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