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Karenz
Mutter und Vater können sich abwechseln
Die Dauer des
Karenzurlaubs beginnt nach dem Mutterschutz und endet spätestens
mit dem 24. Lebensmonat des Kindes - wenn auch der Vater in Karenz
geht, ist eine zweimalige Teilung möglich. Der Arbeitgeber
muss aber rechtzeitig informiert werden. Nach Vereinbarung mit dem
Dienstgeber können auch 3 Monate bis zum 7. Lebensjahr des
Kindes aufgehoben werden - für diesen Zeitraum wird dann allerdings
kein Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Von beiden Elternteilen kann
mit dem Arbeitgeber auch Teilzeit vereinbart werden. Nimmt nur ein
Elternteil Teilzeitbeschäftigung in Anspruch, kann diese auch
für das dritte Lebensjahr des Kindes, bis zum 36. Lebensmonat,
beansprucht werden. Wird kein Karenzurlaub in Anspruch genommen,
kann ein Elternteil Teilzeit bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres
des Kindes in Anspruch nehmen. Detaillierte Infos geben gern die
Arbeiterkammern.
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